Sie sind hier: AGB > 
DeutschEnglishFrancais
2/23/2012 : 1:04 pm : +0100

Dienstleistungen, Büro + Event.

Kontakt

AGB Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der

xqute Klaus Jacobi                              

Kettelerstraße 41b

63075 Offenbach

 


1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der xqute Klaus Jacobi gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und den sonstigen Geschäftverkehr mit xqute Klaus Jacobi.

Abweichende Geschäfts- und Lieferbedingungen eines Vertragspartners werden nicht anerkannt und gelten als zurückgewiesen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

2. Angebote / Vertragsabschluss

Angebote der xqute Klaus Jacobi sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die xqute Klaus Jacobi eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die xqute Klaus Jacobi

behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen

gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderung des Vertrages sind von der xqute Klaus Jacobi

schriftlich zu bestätigen. Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen der xqute Klaus Jacobi, die länger als einen Monat nach Vertragsabschluss erfolgen, ist die xqute Klaus Jacobi berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen wenn sich in der Zwischenzeit Herstellungs-, Bezugs-, Rohstoff-, Lohn- oder sonstige Kosten erhöht haben. Können sich die Vertragsparteien auf eine Preisanpassung nicht verständigen, ist jede Seite unter wechselseitigem Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt.

3. Zahlungsbedingungen / Verzug

Zahlungen an die xqute Klaus Jacobi sind fällig spätestens vierzehn Tage nach Zugang der Rechnung. Kleinaufträge bis 300,- ?, Reparatur-, Wartungs- und Mietrechnungen sind zahlbar

sofort rein netto; gleiches gilt bei sonstigen Dauerschuldverhältnissen. Schecks und Wechsel jeder Art werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden,

wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die xqute Klaus Jacobi zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der xqute Klaus Jacobi gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der xqute Klaus Jacobi andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die xqute Klaus Jacobi weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der xqute Klaus Jacobi steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die xqute Klaus Jacobi berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Konto korrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs-, etwaigen Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die xqute Klaus Jacobi ist berechtig seine Forderungen abzutreten.

4. Lieferzeit/Teillieferung

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind Lieferzeitangaben der xqute Klaus Jacobi unverbindlich. Teillieferungen durch die xqute Klaus Jacobi sind zulässig.

5. Eigentumsvorbehalt / Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen der xqute Klaus Jacobi ist der Geschäftssitz der xqute Klaus Jacobi. Auslieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Lieferungen von der xqute Klaus Jacobi bleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Nebenforderungen Eigentum der xqute Klaus Jacobi. Die Weiterveräußerung oder sonstige Belastung, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware, ist in Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung unzulässig. Etwaige Beeinträchtigungen des Rechts der xqute Klaus Jacobi, insbesondere Pfändungen, sind der xqute Klaus Jacobi umgehend schriftlich und vorab telefonisch anzuzeigen; dabei sind die zur Wahrung der Rechte der xqute Klaus Jacobi notwendigen Auskünfte zu erteilen. Bei Lieferung an Wiederverkäufer veräußert der xqute Klaus Jacobi die Ware unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Der Wiederverkäufer ist berechtigt, die Waren im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiterzuveräußern, allerdings nur an Endverbraucher. Vor einer Weiterveräußerung hat der Wiederverkäufer die Pflicht, sich über die Bonität des Abnehmers zu informieren; bei begründeten Zweifeln an der Liquidität des Abnehmers hat eine Weiterveräußerung zu unterbleiben. Der Wiederverkäufer tritt mit Übergabe der Ware an ihn sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung an den Abnehmer erwachsen, einschließlich etwaiger Nebenforderungen und -rechte im voraus ab. Der Wiederverkäufer ist ermächtigt und verpflichtet, die Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr einzuziehen und sofort an die xqute Klaus Jacobi abzuführen. Der Wiederverkäufer hat die Vorbehaltsware gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern; er tritt schon jetzt etwaige sich hieraus ergebende Ersatzansprüche an die xqute Klaus Jacobi ab. Die xqute Klaus Jacobi ist jederzeit berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die Abtretung offenzulegen. Befindet sich der Wiederverkäufer gegenüber der xqute Klaus Jacobi in Verzug, erlischt das Recht zur Weiterveräußerung hinsichtlich aller gelieferten Waren und Leistungen. Der bei dem Wiederverkäufer noch vorhandene Warenbestand ist auf Verlangen an die xqute Klaus Jacobi herauszugeben.

6. Gewährleistung/Schadensersatz

Bei berechtigten Mängelrügen hat die xqute Klaus Jacobi zunächst das Recht zur mehrmaligen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserungsversuche endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz besteht nur, wenn der xqute Klaus Jacobi Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung oder/und Bedienung durch den Kunden oder Dritte, die Verwendung falschen Zubehörs sowie Schäden durch Veränderung oder/und Verarbeitung sowie im Falle der Reparatur durch nicht von der xqute Klaus Jacobi autorisierte Stellen gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden. Statt der Nachlieferung oder Ersatzlieferung kann die xqute Klaus Jacobi eigene Gewährleistungsansprüche gegen Lieferer oder/und Hersteller an den Kunden abtreten. Mängelrügen sind unverzüglich und schriftlich gegenüber der xqute Klaus Jacobi vorzubringen. Der Kunde hat die Ware direkt bei Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Im kaufmännischen Verkehr bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt. Für gebrauchte Ware gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten.

7. Reparatur- und Serviceleistungen

Die Leistung wird nach Wahl der xqute Klaus Jacobi am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für unsere Leistungen gilt die jeweils gültige Preisliste. Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten. Dasselbe gilt für Verpackungs- und Versandkosten. Fehlersuche ist Arbeitszeit. Der zeitliche Aufwand der xqute Klaus Jacobi zur Fehlersuche wird in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von der xqute Klaus Jacobi nicht zu vertreten ist. Der xqute Klaus Jacobi kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn

- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;

- ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;

- der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat;

- der Auftrag storniert wurde und die xqute Klaus Jacobi bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird:

- die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.

Weisen die ausgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten deitens der xqute Klaus Jacobi zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn der xqute Klaus Jacobi wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.

Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet die xqute Klaus Jacobi, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der xqute Klaus Jacobi beruhen. In diesem Fall leistet die xqute Klaus Jacobi nach ihrer Wahl Instandsetzung, Ersatz oder Entschädigung in Geld. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ausgebaute oder/und ersetze Teile gehen ohne Entschädigung in unser Eigentum über, es sei denn, sie werden dem Kunden belassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt die xqute Klaus Jacobi keine Haftung. Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung an den Kunden abgeholt, hat der Kunde ein angemessenes Lagergeld gemäß Rechnungslegung zu zahlen. Nach Ablauf von zwei Monaten entfällt jede Pflicht zur weiteren Aufbewahrung und auch jede Haftung für Beschädigung oder Untergang der Sache. Nach Ablauf der Zweimonatsfrist darf die xqute Klaus Jacobi die Sache zur Deckung eigener Forderungen oder Kosten gegen den Kunden freihändig veräußern, wobei ein etwaiger Mehrerlös dem Kunden zusteht. Ausgebaute Teile sind Sondermüll und im Zweifel von dem Kunden auf dessen Kosten zu entsorgen. Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Zeitliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei der xqute Klaus Jacobi zustande.

8. Standard-Software

Bei Lieferung von Standard-Software durch die xqute Klaus Jacobi erwirbt der Besteller ein einfaches, nicht aber ein ausschließliches Nutzungsrecht. Dasselbe gilt, wenn die Software zusammen mit Hardware geliefert wird. Jede isolierte Weiterverwendung oder/und Vervielfältigung ist unzulässig, die Software darf nur für die dafür gelieferte Büromaschine eingesetzt werden und nur mit dieser zusammen im Rahmen des normalen Geschäftsganges weiterveräußert werden. Soweit die Lieferung aus Standard-Software besteht, gelten die lizenzrechtlichen Bestimmungen des Herstellers, die von dem Kunden von xqute Klaus Jacobi zu beachten sind; die von der xqute Klaus Jacobi eingeräumten Nutzungsrechte reichen insoweit in keinem Fall weiter, als es die Herstellerlizenz erlaubt. Auf verlangen von der xqute Klaus Jacobi ist der Besteller zur jederzeitigen Auskunftserteilung über die Art der Verwendung der Software verpflichtet. Jede Weiterveräußerung ist unaufgefordert anzuzeigen. In beiden Fällen ist die Richtigkeit der erteilten Auskünfte in geeigneter Weise zu belegen, ggf. glaubhaft zu machen, § 294 ZPO. Verstößt der Besteller gegen die vorgenannten Verpflichtungen ist er der xqute Klaus Jacobi gegenüber zum Schadensersatz in Höhe des erzielten Weiterveräußerungspreises, mindestens jedoch in Höhe des Erwerbspreises, verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch die xqute Klaus Jacobi wird hierdurch nicht berührt.

9. Probelieferung / Miete

Zur Erprobung oder sonstwie leihweise gelieferte Gegenstände oder Software sowie mietweise überlassene Waren verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern.

10. Beratung und Schulung

Bei Schulungen durch die xqute Klaus Jacobi werden die Unterrichtsinhalte dem Stand der Technik entsprechend von der xqute Klaus Jacobi festgelegt. Ansprüche gegen die xqute Klaus Jacobi wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erweb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; andernfalls erlischt jeder Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehrerer Schulungen fern, so berührt dies den Honoraranspruch der xqute Klaus Jacobi nicht; das Risiko einer Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Tritt der Kunde vor Durchführung der Beratung oder/und Schulung von dem Vertrag zurück, steht der xqute Klaus Jacobi 10% der Netto-Vertragssumme, maximal jedoch 1.300,- ? als pauschalierter Ersatzanspruch zu. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistung nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.

11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der xqute Klaus Jacobi und dem Käufer/Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird Köln als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

12. Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Die xqute Klaus Jacobi ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer/Auftraggeber, gleich ob diese vom Käufer/Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.

13. Schlussbestimmung

Sollte eine dieser allgemeinen Bedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, tritt an deren Stelle diejenige wirksame Regelung, die der wirtschaftlich gewollten Vereinbarung am ehesten entspricht. Die etwaige Unwirksamkeit einer Regelung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.